Hans Lukaschek (1885-1960)
Nach dem Abitur begann er das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, das er 1910 mit der Promotion abschloss. 1916 wurde Lukaschek, der inzwischen Mitglied der Zentrumspartei war, zum Bürgermeister der Stadt Rybnik in Oberschlesien gewählt, drei Jahre später wurde er Landrat im Kreis Rybnik. Nach der Teilung Oberschlesiens trat Lukaschek für einen Ausgleich zwischen Deutschen und Polen ein und wirkte für ein friedliches Zusammenleben beider Völker.
Er widmete sich vor allem sozialen Problemen wie Flüchtlingselend, Krankheiten, Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot. 1929 wurde er zum Oberpräsidenten der preußischen Provinz Oberschlesien und Regierungspräsidenten in Oppeln berufen. Neben der sozialen Fürsorge und der Bewältigung der Wirtschaftskrise war eine tolerante Minderheitenpolitik gegenüber dem polnischen Bevölkerungsteil sein Ziel.
Nach der Machtergreifung der Nazis kam es sehr schnell zu Konflikten zwischen Lukaschek und der nationalsozialistischen Regierung in Berlin, die ihn schließlich aus seinem Amt zwang.
Er ließ sich als Rechtsanwalt in Breslau nieder und widmete sich der Hilfe für Verfolgte und Gegner des Nazi-Regimes. Insbesondere setzte er sich für Juden ein und verhalf vielen zur Ausreise.
Die Erfahrungen dieser Zeit gaben ihm den letzten Anstoß zum aktiven Widerstand. Aus dem schon seit den zwanziger Jahren bestehenden Kontakt zu Moltke erwuchs seine Mitarbeit im Kreisauer Kreis. An den Beratungen zu den Schul- und Kulturfragen sowie an der Ausarbeitung der Pläne zur territorialen und verfassungsmäßigen Neugliederung Deutschlands wirkte er mit. Lukaschek nahm an der ersten großen Tagung in Kreisau teil und hielt Verbindung zu leitenden katholischen Stellen. Nach dem Umsturz sollte er sich als politischer Beauftragter für Schlesien zur Verfügung halten.
Nach der Verhaftung Moltkes gehörte er zu den Kreisauern, die sich für die Pläne Stauffenbergs bereit hielten. Er wurde noch am Abend des 20. Juli 1944 in Breslau verhaftet und bei den Verhören durch die Gestapo schwer misshandelt.
Am 19. April 1945, in der letzten Sitzung des Volksgerichtshofs, wurde Lukaschek auf Grund der erlittenen Folterungen und aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Drei Tage später wurde er aus der Gestapohaft entlassen.
Gemeinsam mit Steltzer, Gablentz, van Husen und anderen gründete er nach dem Krieg die CDU in Berlin. Von 1949 bis 1953 war er Bundesminister für Vertriebene im ersten Kabinett Adenauer in Bonn. In diesem Amt setzte er die grundlegenden Gesetze zur Integration der etwa zehn Millionen Vertriebenen und Flüchtlinge durch.
Nach der Ablösung als Minister fand er als Vizepräsident des Caritas-Verbandes eine neue Aufgabe, der er sich bis zu seinem Tode im Jahre 1960 widmete.